Samstag, 20. April 2024
Allgemein

Unwahrheiten haben kurze Beine

hiermit möchte ich als Rechtsvertreter meiner Mandantin Sheila Wolf mit einer Gegendarstellung zu einer im Internet veröffentlichten Aussage vom 1.3.2007 Stellung nehmen. In dieser Aussage wird auf eine Mitschuld meiner Mandantin hingewiesen, die die Anklägerin Mrs. Zoe Delay öffentlich über das Medium Internet verbreitet. Unwahr ist an dieser Behauptung der Umstand das meine Mandantin das Zeitfenster das Ihr zugewiesen worden ist überschritten hat sondern im Gegenteil sogar einen minikleinen Schminkspiegel nutzen mußte um Ihre Schönheit zu unterstreichen. Weiterhin ist die Behauptung falsch das meine Mandantin mit weit aufgerissenen Augen vor der Klägerin stand. Dies war zu diesem Zeitpunkt nach 4 Std schlaf gar nicht möglich. Auch die Behauptung wie ein Huhn ohne Kopf durch die Wohnung gerannt zu sein traf zu keiner Minute zu, da meine Mandantin ins Heels niemals rennt und trotz schwierigster Umstände wie gewohnt auf die Sekunde fertig zur Abfahrt bereit stand.

Wahr ist allerdings das die Geschwindigkeit lt. StVO §3 innerhalb geschlossener Ortschaften während der Anfahrt zum Bahnhof ein vielfaches dessen war was die örtliche Exekutive zuläßt. Eine internes Abmahnverfahren wird diesen Umstand regeln, da die angstvollen Minuten in diesem fahrbaren Untersatz einen deutlich höheren Alkoholkonsum in den nächsten Tagen zur Folge hatte.
Wir streben in diesen Zusammenhang eine empfindliche Strafe an und eine Begleichung der Schuld in Form eines guten Essens…
Hochachtungsvoll Der Tranny Anwalt ;-)

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