Donnerstag, 25. April 2024

Fassungslosigkeit oder Erleichterung?

oder ein EuGH-Urteil das auch verstörend wirken kann

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Peter Fuchs / Shutterstock.com

Der europäische Gerichtshof entschied gestern das Menschen einen Anspruch auf Asyl haben, wenn ihnen in ihrer Heimat Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung droht. Geht’s noch? Ich meine versteht mich richtig – es ist absolut richtig den Menschen zu helfen und ihnen Schutz zu gewähren aber hey .. wir leben im 21. Jahrhundert und bezeichnen uns als Krönung der Schöpfung. Ich bin furchtbar traurig aber auch erschrocken, über die Tatsachen die gleich nebenan in unseren europäischen Nachbarländern geschehen – und wenn man mal genau hinsieht, sogar gleich hier vor der Tür in unserem ach so schönen Deutschland. Gleichermaßen hat es meine Aufmerksamkeit ebenfalls auf all die anderen Länder dieser Welt gelenkt… die der Meinung sind die über jahrtausende gewachsenen Familienstrukturen seien in Gefahr. Bei solchen Äusserungen rollen sich meine Zehnägel auf und das sieht in High-Heels immer echt beschissen aus.

Wie gesagt, ich begrüße die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und hoffe das es vielen Menschen gelingt, dem menschenrechtsverachtenden Zustand in der Heimat zu entkommen, doch im Grunde glaube ich ist es wie bei einer Krankheit. Die Krankheit ist nicht die sexuelle Orientierung sondern der verborte, haßerfüllte Umgang derer, die kranke Normen prädigen und wie 1933 mit Gewalt durchsetzen. Das Urteil leider nur eine Medizin, die versucht die Auswirkungen der Krankheit zu lindern… die Ursache der Krankheit aber bleibt – klingt alles nach einer Lektion aus dem Geschichtsbuch.

Menschen müssen fliehen und wenn sie nicht können oder wollen, um ihr Leben fürchten NUR weil ihre sexuelle Neigung “vielseitiger” ist… ich wollte schreiben “anders” aber das klingt für mich schon wieder falsch. Und weil wir in unserer Gesellschaft immer erst das Übel bekämpfen wenn es schon geschehen oder jemand zu schaden gekommen ist, und weil Vorsorge und Prävention für uns in Europa absolute Fremdworte sind, ist die Androhung von Strafen allein noch kein ausreichender Eingriff in die Grundrechte von Homosexuellen um ein Asylantrag zu stellen. Der Schutz vor Verfolgung in EU-Mitgliedstaaten wird erst dann gewährt, wenn Freiheitsstrafen in den jeweiligen Herkunftsländern auch “tatsächlich verhängt werden”. Wie bescheuert ist das denn… da muß man erst in einem russischen Gulag abnippeln um dann Asyl gewährt zu bekommen? Menschenrecht haben und Menschenrecht bekommen sind 2013 zwei soooo unterschiedliche weit voneinander driftende Dinge – das macht mich einfach fassungslos.

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